Weltweite Partnerschaftsvereinbarung (Clickwrap)
Durch Auswahl des Akzeptanz-Kontrollkästchens im Registrierungs- oder Onboarding-Prozess schließt der Partner diese weltweite Partnerschaftsvereinbarung mit Tradenet Services Srl ab. Diese Vereinbarung ist nicht exklusiv und gilt weltweit.
Vertragsparteien und Definitionen
- Tradenet: Tradenet Services Srl, Via Marconi 3, 36015 Schio (VI), Italien, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer IT02860350244.
- Partner: die durch Konto- und Rechnungsdaten identifizierte natürliche und/oder juristische Person, die eine Partnermitgliedschaft erwirbt und diese Vereinbarung per Clickwrap akzeptiert.
- Mitgliedschaftsvertrag: das im Tradenet-Shop erworbene kostenpflichtige Abonnement für eine bestimmte Plattform oder Technologie.
- Nettoeinzüge: Beträge, die Tradenet tatsächlich von Endkunden erhalten hat, abzüglich Mehrwertsteuer, ähnlicher Steuern, Zölle, Quellensteuern, Bankgebühren, Rabatte, Gutschriften, Rückerstattungen, Rückbuchungen, Abschreibungen und Währungsumrechnungskosten.
- Produkte und Dienstleistungen: alle aktuellen und zukünftigen Tradenet-Angebote, einschließlich SaaS, Lizenzen, Quellcode-Lizenzmodelle, Workshops, Blaupausen und zugehörige Dienstleistungen.
Artikel 1 – Zweck und Gebiet (weltweit, nicht exklusiv)
Der Partner fungiert als nicht exklusiver Vertriebspartner für das in Anhang A beschriebene Tradenet-Portfolio und alle zusätzlichen gegenwärtigen oder zukünftigen Produkte und Dienstleistungen, die von Tradenet angeboten werden.
Es wird keine territoriale Exklusivität, Kundenexklusivität oder Marktexklusivität gewährt.
Artikel 2 – Laufzeit, Abhängigkeit von der Mitgliedschaft und automatische Kündigung
- Diese Vereinbarung besteht nur, solange der erworbene Mitgliedschaftsvertrag bezahlt und aktiv ist.
- Die einzige Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist die gültige Zahlung und der aktive Status des Mitgliedschaftsvertrags.
- Wenn die Mitgliedschaft nicht verlängert wird, abläuft, ausgesetzt, gekündigt oder aus irgendeinem Grund inaktiv wird, endet diese Vereinbarung automatisch und sofort ohne Vorankündigung.
- Nach der Kündigung ist kein Vermittlungshonorar, keine Provision oder sonstige Vergütung fällig, auch nicht für zuvor vermittelte Möglichkeiten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in einem separaten, von Tradenet unterzeichneten schriftlichen Vertrag vereinbart.
Artikel 3 – Ausschlüsse, die eine besondere Exportgenehmigung erfordern (Dual-Use und Kryptographie)
- Produkte und Dienstleistungen, die nach italienischem oder EU-Recht eine Exportgenehmigung erfordern, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine gültige vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde vor.
- Dazu gehören Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Software, Technologie und kryptografiebezogene Gegenstände.
- Die Einhaltung der geltenden italienischen und EU-Exportkontrollvorschriften ist zwingend erforderlich.
Artikel 4 – Sanktionen, Exportkontrollen und verbotener Weiterverkauf oder Re-Export
- Jeglicher direkter oder indirekter Verkauf, Lieferung, Vermittlung, Bereitstellung, Weiterverkauf oder Wiederexport von Produkten und Dienstleistungen in sanktionierte Länder oder Gebiete oder an bestimmte Personen und Organisationen ist strengstens untersagt.
- Der Partner muss eine Überprüfung von Kunden, Gegenparteien, Endbenutzern und Endverbrauchern durchführen und die Umleitung zu verbotenen Zielen verhindern.
- Anhang C ist dynamisch und wird automatisch an die restriktiven Maßnahmen der EU angepasst, die im Laufe der Zeit aktualisiert werden.
Artikel 5 – Anhang A Modus Operandi (obligatorisch)
Werbung, Qualifizierung, Verkauf, Implementierung, Support, Lead-Management, Onboarding und Berichterstattung müssen Anhang A entsprechen. Jeder vom Partner ernannte Untervertriebshändler oder lokale Partner muss Anhang A und die Artikel 3 und 4 dieser Vereinbarung schriftlich einhalten.
Artikel 6 – Dynamischer Anhang B und dynamische Website-Informationen (obligatorische Partnerpflicht)
- Anhang B und alle auf tradenet.it veröffentlichten Produkt- oder Serviceinformationen sind dynamisch und können sich täglich ändern.
- Vor jeder kundenorientierten Aktivität, einschließlich Kontaktaufnahme, Präsentationen, Verhandlungen, Vorschlägen und Verpflichtungen, muss der Partner die neuesten Informationen in Anhang B und auf tradenet.it prüfen.
- Der Partner übernimmt die volle Verantwortung für die Verwendung veralteter Informationen und verzichtet auf jegliche Ansprüche aufgrund veralteter Versionen.
Artikel 7 – Grundsätze der Zusammenarbeit
- Abstimmung mit dem Empfehlungs-Engagement-Modell von Tradenet: vertrauliches Briefing, Workshop und Entwurfsvertrag.
- Koordination mit Tradenet zur Vermeidung von Kunden- und Projektkonflikten, wobei von Fall zu Fall Prioritäten von Tradenet zugewiesen werden.
- Periodische Berichterstattung und Mindestziele können von Tradenet in zusätzlichen schriftlichen Geschäftsbedingungen festgelegt werden.
Artikel 8 – Vergütung (variabel, nur auf Inkassobasis)
- Die Vergütung ist ausschließlich variabel und basiert auf Nettoeinnahmen, die Tradenet tatsächlich von Endkunden im Zusammenhang mit konformen Partneraktivitäten erhält.
- Es sind keine festen Gebühren, Einbehalte, Erstattungen oder garantierten Beträge fällig, es sei denn, Tradenet hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Die Entschädigung fällt erst nach Eingang bei Tradenet an und ist monatlich im Nachhinein innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende zahlbar, vorbehaltlich Rechnungs- und Compliance-Prüfungen.
- Rückerstattungen, Rückbuchungen, Gutschriften oder Abschreibungen lösen eine Stornierung oder Aufrechnung der entsprechenden Entschädigung aus.
- Jeder Verstoß gegen Exportkontroll- oder Sanktionspflichten führt zum Verlust nicht gezahlter Entschädigungen im Zusammenhang mit nicht konformen Transaktionen.
Artikel 9 – Vorläufiger und Rahmencharakter
Diese Clickwrap-Vereinbarung ist hinsichtlich der hierin dargelegten Regeln bindend und bildet den Rahmen für zukünftige nicht-exklusive Vertriebsvereinbarungen, projektspezifische Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls kommerzielle Ergänzungen.
Artikel 10 – Kündigung und Haftung
- Jeder Verstoß gegen Artikel 3 oder 4 stellt einen wesentlichen Verstoß dar und berechtigt Tradenet zur sofortigen Kündigung, unbeschadet weiterer Rechtsbehelfe.
- Der Partner stellt Tradenet von Verlusten, Schäden, Strafen und Ansprüchen frei, die sich aus der Nichteinhaltung des Vertrags durch den Partner ergeben.
Artikel 11 – Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Clickwrap-Akzeptanz
- Diese Vereinbarung unterliegt italienischem Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist Vicenza, Italien, unbeschadet des Rechts von Tradenet, vor dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten dringende oder einstweilige Verfügungen zu beantragen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
- Die Clickwrap-Annahme hat den vollen Vertragswert und ist für zulässige Online-Vertragszwecke gleichbedeutend mit einer handschriftlichen Annahme.
Anhang A – Modus Operandi und Liste der Tech
Wichtig: Lesen und befolgen Sie diese Anweisungen, bevor Sie mit Kunden in Kontakt treten.
Seit 1994 entwickelt Tradenet Softwareprodukte und -technologien, die über SaaS-, Lizenz- und Quellcode-Lizenzmodelle im Rahmen hochwertiger Vertriebspartnerschaften bereitgestellt werden.
Tradenet konzentriert sich auf 6 Kernplattformen, die auf zwei grundlegenden Technologien basieren: KI und Blockchain.
Das einzige Engagement-Modell ist:
- Der Kunde hat ein klares Problem und die Bereitschaft, es innerhalb von 3 Monaten zu lösen.
- Der Partner sammelt das Problem, das Budget und den Entscheidungsträger.
- Der Partner kann eine vertrauliche Einweisung in den potenziell geeigneten Antrag verlangen.
- Der Kunde nimmt an einem 4-stündigen Workshop teil, um die Ursachen zu identifizieren.
- Der Kunde unterzeichnet einen Vertrag für einen Bauplan.
- Tradenet führt das Kundenproblem aus und löst es.
Tradenet bietet keine Demos, Testversionen, vorläufige Verkaufsgespräche oder alternative Interaktionsmodelle an.
Anhang B – Dynamische Produkt- und Serviceregeln
- Anhang B wird durch Verweis in die aktuellen von Tradenet veröffentlichten Materialien und Mitteilungen einbezogen.
- Tradenet.it ist eine Live-Vertragsquelle für den aktuellen Produktumfang, die Verfügbarkeit, die Bedingungen und die Betriebsregeln.
- Der Partner muss Aktualisierungen vor jeder Kundeninteraktion überprüfen.
Anhang C – Sanktionierte Länder und Gebiete
Operative Definition: Sanktionierte Länder und Gebiete sind diejenigen, die restriktiven Maßnahmen der EU unterliegen, die den Verkauf oder die Lieferung der von dieser Vereinbarung abgedeckten Produkte und Dienstleistungen verbieten oder erheblich einschränken.
Liste mit Stand vom 26. Februar 2026 (nicht vollständig, Änderungen vorbehalten):
- Russland und die ukrainischen Gebiete Krim/Sewastopol, Donezk, Luhansk, Saporischschja, Cherson.
- Weißrussland.
- Iran.
- Nordkorea.
- Syrien.
Verkäufe und Lieferungen an Personen oder Organisationen, die auf den geltenden EU-Sanktionslisten aufgeführt sind, sind verboten, auch wenn diese sich außerhalb der oben aufgeführten Länder befinden.